Supervision - Selbsterfahrung
Für Lebens- und SozialberaterInnen in Ausbildung bieten wir nachfolgende Leistungen an, welche in den Ausbildungsvorschriften* bzw. zur Erlangung der Gewerbeberechtigung für den Beruf des Lebens- und SozialberaterInnen im nachfolgenden Ausmaß vorgeschrieben sind:
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* betreffende Verordnungen/BGBler
"140. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung/§ 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 geändert durch das Bundesgesetz/BGBl. I Nr. 111/2002/BGBl. II Nr. 140/2003, ausgegeben am 14. Februar 2003/140.
Verordnung: Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung"